Die Transferliste

(Michael Schröpl)

Die United3-Regel

Zum 'Warmwerden' erst einmal der Regeltext von Regel 9.5.1.:

"Er kann den Spieler auf die Transferliste setzen lassen (1). Der Spieler wird dann (2) versteigert, wie die vom GM angebotenen Spieler. Es wird ebenfalls eine Reihenfolge vorgegeben, und die Transferlisten-Versteigerung findet im Anschluß an die Versteigerung des GM-Angebotes statt. Der anbietende Spieler darf auf seinen eigenen Spieler bieten (3) und kann somit ein Sperrgebot abgeben. Liegt das höchste Gebot (incl. Sperrgebot) unter dem Nichtligapreis, so geht der Spieler an die Nichtliga, ansonsten zum meistbietenden (4) Verein. (5) Ein Spieler, der auf die Transferliste gesetzt wurde, kann in derselben Runde (6) vom anbietenden Verein nicht privat verkauft werden, und er steht seinem neuen Verein erst in der nächstfolgenden Runde (7) zur Verfügung. Desgleichen steht der Verkaufs-Erlös dem verkaufenden Manager erst in der folgenden Runde (8) zur Verfügung.

Vorwort

Neben der Möglichkeit des Privaten Handels gibt es noch einen zweiten Mechanismus, mit dem Spieler den Verein wechseln können. Der Vorbesitzer setzt einen Spieler auf die Transferliste. Alle Vereine können ein Gebot für den Spieler abgeben; der meistbietende Verein kauft den Spieler für den von ihm gebotenen Preis.

Zwei Mechanismen sorgen dafür, daß der Spieler nicht zu billig verschleudert wird:

  1. der Besitzer selbst kann ein Sperrgebot auf seinen Spieler abgeben, und
  2. die Nichtliga bietet den NL-Wert für den Spieler mit.

Das ist die Vorstellung, die wir von der Regel haben - nun wollen wir mal sehen, inwiefern der Regeltext das hält, was wir uns von ihm versprechen.

Analyse des Regeltextes

  1. Um einen Spieler auf die Transferliste setzen zu lassen, so daß er von allen Kauf-Interessenten ausgiebig begutachtet werden kann, müssen mit diesem Vorgang die (kompletten?) Daten des Spielers veröffentlich werden, was auch in allen mir bekannten Ligasystemen der Fall ist. In der darauffolgenden Runde wird der Spieler dann versteigert werden. Angebot und Versteigerung in einem einzigen Zug abzuwickeln, wie die Regel dem United-unkundigen Leser eigentlich vorspiegelt, ist in einem solchen Postspiel nicht realisierbar. Wir merken uns, daß wir allen folgenden Beschreibungen von Zeitpunkten in dieser Regel mit Mißtrauen zu begegnen haben werden.
  2. Das geht nämlich gleich im nächsten Satz weiter. Wann immer dieses "dann" sein soll, scheint von Ligasystem zu Ligasystem verschieden zu sein. Dietmar Pfohls Hausregel besagt eindeutig, daß solche Versteigerungen nach den Spielen der laufenden Runde vorgenommen werden. In Oberfoul wurde der gleiche Zeitpunkt festgelegt, was aber etwas andere Folgen nach sicht ziehen wird.
  3. Nun folgt die Beschreibung des Sperrgebots - welche Beschreibung eigentlich? Es versteht sich offenbar von selbst, daß das Sperrgebot einen beliebigen Wert haben kann - oder nicht?
  4. .., sofern man einen meistbietenden Verein eindeutig bestimmen kann. Und was ist bei zwei gleich hohen Geboten? Welchem GM ist das noch nie passiert? Allein der Fall, daß ein Manager aus Gewohnheit auf jeden Spieler den NL-Wert bietet und sich dann mit der Nichtliga um diesen Spieler prügeln muß ... Hier fehlt der Verweis darauf, daß dasselbe Verfahren wie beim GM-Angebot gilt: Im Zweifelsfalle in die höhere Liga. In Oberfoul ist darüberhinaus auch geregelt, daß innerhalb derselben Liga der in der letzten Runde besser plazierte Verein den Spieler bekommt. (Leider reicht das immer noch nicht, wenn die Tabellenführer der 2. Liga A und der 2. Liga B denselben Betrag geboten haben...)
  5. Sollte irgendein Leser den Satz vermissen, daß der Vorbesitzer jetzt noch Geld zu bekommen hat - mir geht es genauso. Der Spieler 'geht' also einfach - soso ...
  6. Jetzt kommen wir zu einem dunklen Punkt in der Regel. "In derselben Runde" heißt klar und deutlich 'in der Runde, in der er angeboten wird'. Es wäre allerdings völliger Blödsinn, wenn ein Manager dieses Verbot übertreten wollte, denn damit würde er nur veröffentlichen, was er da gerade gehandelt hat. So etwas macht bestimmt niemand.
    Anders sieht es aus mit einem eventuellen Verkauf in der nächsten Runde. Dafür gibt es nämlich eine ganze Reihe von Gründen. Ein Interessent möchte den Spieler unbedingt haben; er möchte sicher sein, daß er den Spieler bekommt, und darauf aufbauend einen Privaten Handel mit einem dritten Verein abschließen oder in anderer Höhe für die Spieler des (zeitlich zuvor versteigerten) GM-Angebotes bieten (Bedingungen sind hier unmöglich.) Und nicht zuletzt: Vielleicht will der Interessent den Spieler bereits in der nächsten Runde einsetzen, z. B. weil er gerade ein paar Sperren kassiert hat.
  7. Mit dieser "nächstfolgenden" Runde muß nun wohl die übernächste Runde nach der Ausschreibung des Angebotes gemeint sein. Das ist normal - in Oberfoul ist es nicht wesentlich anders -, aber dennoch wüßte ich gerne, was "zur Verfügung stehen" eigentlich bedeuten soll. Dazu siehe unten mehr.
  8. Jetzt kommt also doch noch das Geld zur Sprache. Wann wird das nun endlich überwiesen? Zu Beginn der 2. Runde nach dem Angebot - wie bitte? Diese Transferliste kann mir gestohlen bleiben, wenn ich Schulden habe. Zwei volle Runden lang muß ich meine Zinsen weiterzahlen, und erst in der 3. Runde kommt das Geld - also lieber gleich an die Nichtliga, die hat keine so ungeheuer lahme Verwaltungsbürokratie. Wieso zahlt die Transferliste das Geld nicht sofort aus? Lieber Dietmar, machst Du selbst das wirklich so? Keine Chance, die Zinsen dieser Runde zu reduzieren?

Auswertungsmethoden durch den GM

Ein Spieler befindet sich etwa 1.5 Runden lang in einem Zustand, in dem er irgendwie nicht normal verwendbar ist - siehe Punkt (6). Es wird allerdings nirgendwo genau beschrieben, welche Einschränkungen in seiner Verfügbarkeit denn tatsächlich gemeint sind. Naheliegend ist die Annahme, daß man den Spieler nicht sofort weiterverkaufen darf - aber wie steht es mit sonstigen Einschränkungen?

Was weiß 'die Transferliste' eigentlich über 'ihre' Spieler? Entweder merkt sich der GM einen Verweis auf den zu versteigernden Spieler, oder er merkt sich den Spieler 'mit Haut und Haar', also mit den kompletten Daten. Was immer der Spielleiter auch tut, wir werden ihn nun ein wenig quälen.

Fall 1: Der Spielleiter merkt sich einen Verweis auf den Spieler. Der Eigentümer beschließt jedoch, daß er in der nachfolgenden Runde den Spieler gerne privat verkaufen möchte. In Dietmar Pfohls Ligasystem ginge das übrigens nicht, weil Privater Handel dort inzwischen nur noch am Ende einer Runde stattfinden können. In der 1. Runde wäre es verboten, in der 2. Runde kommt die Versteigerung zeitlich vorher - sehr clever gemacht. Nach United3 jedoch kann ein Privater Handel "zu jedem beliebigen Zeitpunkt einer Runde" stattfinden. Mitten in der Versteigerung muß der Spielleiter nun feststellen, daß der angebotene Spieler nicht mehr da ist - sehr ärgerlich für die extra angereisten Interessenten.
Fall 2: Der Spielleiter merkt sich die kompletten Daten des Spielers. (Schließlich hat er diese ja auch in der Ausschreibung veröffentlicht.) Leider ändern sich nun diese Daten zwischen dem Zeitpunkt des Angebotes und dem Zeitpunkt der Versteigerung. Der Besitzer beschließt nämlich plötzlich, den Spieler zu trainieren, er setzt ihn in fremden Reihen ein, und noch dazu wird der Spieler mit zwei roten Karten belegt und für 5 Spiele gesperrt. Die 'Interessenten', nämlich die Züge der anderen Manager, wissen nichts von diesem Geschehen. Auch diesmal ist der angebotene Spieler plötzlich nicht mehr - unverändert - vorhanden. Möchte irgend ein GM solche Veränderungen in 'wichtig' bzw. 'unwichtig' unterteilen? Oder möchte irgend ein Manager alle seine Gebote auf solche Ereignisse bedingt formulieren?

Nachdem sich die Sache inzwischen als recht verwirrend dargestellt hat, möchte ich darauf eingehen, wie der Mechanismus der Transferliste in UNITED/XY (und damit im Oberfoul-Regelsystem) gelöst ist.

Die Transferlisten-Gesellschaft

'Die Transferliste' ist in Oberfoul so etwas Ähnliches wie ein außerhalb des Ligasystems stehender Verein - eigentlich eine Art 'Auktionshaus', das Spieler von Vereinen übernimmt und diesen später den Erlös überweist. (Idee für eine kleine Diskussion der Realos: Weshalb darf diese Transferlisten-AG nicht einen Teil des Erlöses als Aufwandsentschädigung einbehalten, z. B. 20-50% des Erlöses über den NL-Wert hinaus?) Anders als 'echte' Vereine kann die Transferlisten-AG beliebig viele Spieler 'besitzen' und merkt sich zu diesen Spielern jeweils die Identität (Liganummer/Vereinsnummer) des Besitzers. In dem Moment, in dem ein Spieler auf die Transferliste gesetzt wird, ist der Verein nicht mehr der Besitzer, sondern nur noch der Eigentümer des Spielers. Der Spieler wird aus dem Kader seines Vereins vollständig entfernt - mit allen Nebeneffekten, die eine solche Entfernung haben kann. (Er taucht z. B. auch nicht mehr in der Wert-Hochrechnung auf, die für jeden Verein angefordert werden kann.)

Regelprüfung

Alle Einschränkungen für den Verkauf von Spielern, die bei Privatem Handel, NL-Verkäufen oder Transferlistenangeboten zu beachten sind, werden im Konzept von Oberfoul nur durch einen einzigen, allgemeinen Mechanismus überprüft, der jedesmal aktiviert wird, wenn ein Spieler einen Verein verlassen soll. Dieser Mechanismus prüft eine eventuelle Handelssperre des Spielers, er verhindert den Verkauf des einzigen Torwarts, und er zählt durch, ob anschließend immer noch 10 Feldspieler anwesend sind. Dasselbe gilt für den Kauf eines Spielers: Egal, woher der Spieler kommt, wird jedesmal geprüft, ob der Verein diesen Spieler kaufen darf. Daran hindern können einen Verein in Oberfoul zwei Mechanismen: Der Verein darf höchstens 20 Spieler und darunter höchstens 6 neue Talente besitzen. Selbst wenn ein Verein ein neues Talent entdecken will, werden diese Bedingungen geprüft und die Entdeckung eventuell zurückgewiesen.

Verfügbarkeit von Geld

Wird ein Spieler aus dem Angebot der Transferlisten-AG ersteigert, dann läuft zwischen beiden 'Vereinen' dasselbe ab wie bei einem Privaten Handel. Die Transferlisten-AG übergibt dem Verein einen Spieler, und dieser bezahlt den gebotenen Betrag bar auf die Hand. Das heißt natürlich, daß der Käufer diesen Betrag zu diesem Zeitpunkt besitzen muß. (Nicht etwa sagen: "Ich bezahle sofort, nachdem ich noch schnell zwei Spieler an die Nichtliga verkauft habe.", wie es im Ligasystem Anpfiff trotz Oberfoul-Regel, aber dusseligem Ex-GM zwei Saisons lang gang und gäbe war, ohne daß die 'regelfesten' Manager auch nur davon erfuhren!) Erst nach dem erfolgreichen Vertragsabschluß ist die Transferlisten-AG in der Lage, den Erlös der Versteigerung an den früheren Besitzer des Spielers zu überweisen.

Sperrgebote auf Spieler können natürlich nur mit echtem Geld erfolgen - wer mit einem Kontostand von -701 kKj ein X nT 3 auf die Transferliste setzt, der kann sich nicht einmal gegen das Gebot der Nichtliga wehren.

Verfügbarkeit des Spielers

Ein weiteres Problem für den Vorbesitzer des Spielers ist, daß ihm sein Spieler für eine komplette Runde nicht zur Verfügung steht. Der Spieler wird nach den Spielen der Runde n angeboten, aber erst nach den Spielen der Runde n+1 versteigert - in Runde n kann der Spieler weder trainiert werden noch an Spielen teilnehmen. In Oberfoul ist die Transferliste ein Spieler-Verschiebe-Mechanismus, der allen anderen Verschiebemechanismen für Spieler gleicht. Daran muß man sich erst einmal gewöhnen - es hat verblüffende Auswirkungen.

Ein Verein mit 6 Talenten darf eines seiner Talente auf die Transferliste setzen, er darf sich danach 'wieder' ein 6. Talent kaufen - was er jedoch nicht darf, ist, jetzt noch ein Sperrgebot auf 'seinen' Spieler auf der Transferliste abzugeben, da er diesen inzwischen nicht mehr besitzen darf. (Dasselbe gilt für die 20-Spieler-Begrenzung.) Beide Probleme, die einen United3-GM bezüglich der Transferliste verwirren können, sind in Oberfoul unmöglich, da der Verein ja nicht mehr Besitzer des Spielers ist und mit diesem keinen Unfug anstellen kann.

Reduzierung der Möglichkeiten

Dadurch ist nun, wenn man die Regeln bezüglich Punkt (5) so interpretiert, wie ich dies getan habe, etwas weniger erlaubt als zuvor. Dies ist jedoch für den GM nur von Vorteil. Das Oberfoul-Programm verwaltet einen Spieler der Transferliste per Knopfdruck; ein Spielleiter, der jedoch noch mit einem Zettel pro Verein bewaffnet die Korrektheit des Angebots prüfen und die Werte des Spielers in die Schreibmachine hämmern muß, möchte eine Versteigerung 'virtueller' Spieler möglichst selten vornehmen müssen. Überhaupt sind die vielen X IV 1 auf der Transferliste ein echter Quatsch - ein X II 8 oder ein X nT 2 wird sich schon eher für eine solche öffentliche Versteigerung lohnen als ein Spieler, der praktisch mit absoluter Sicherheit von der NL ersteigert werden wird.

Schiebung über die Transferliste

Wie man in Bridge in sinnlose Reizgebote konventionelle Bedeutungen hineincodiert, so erscheint der sinnlose Verkauf eines wertlosen Spielers über die Transferliste als Möglichkeit, irgendetwas Sinnvolles damit zu unternehmen. Über die Transferliste ist (mit Einschränkungen) fast dasselbe möglich wie durch Privaten Handel: Der Wechsel von Besitz zwischen zwei Vereinen. Allerdings ist es ein öffentlicher Besitzwechsel.

Es ist meines Wissens noch nie vorgekommen, aber über die Transferliste könnte ein Verein einem anderen Verein Geld schenken. Die Methode: Man kauft sich zwei Schrottspieler und setzt beide in jeder Runde immer wieder auf die Transferliste. (Wann passiert das übrigens? In Oberfoul ist es dieselbe Phase wie die Versteigerung, aber nachher. Bei Dietmar Pfohl bräuchte man - vermutlich - vier Schrottspieler, aber es funktioniert dann genauso.)

In jeder Runde ersteigern beide Vereine den Spieler des Partners für einen irre hohen Preis. Was soll der GM tun? Es ihnen verbieten? Mit welcher Begründung? Die Differenz der überwiesenen Geldsummen steckt einer der beiden Partner als Gewinn ein. Beide Manager erklären dem GM scheinheilig, aber überzeugend, sie wollten damit garantieren, daß sie einander jederzeit mit Geld aushelfen dürften, wenn einer der beiden Vereine Zinsen zahlen muß. Sie erklären jeweils ein Paar von Geboten als zusammengehörende Handelseinheit - und wenn der eine 1200, der andere 1000 kKj bietet, dann ist der Gewinn-Faktor 20%, was der GM vermutlich tolerieren muß. Auf die Dauer sammelt sich ein hübsches Sümmchen bei einem der beiden Vereine an. Irgendwann wird der GM nicht mehr mitspielen, weil die anderen Manager schreien und heulen. Also muß man eine schnellere Lösung suchen. Das ganze Modell ist ja ohnehin gedacht, um einen der beiden Vereine auszuschlachten. Man spielt sich also 2-3 Runden lang jeweils die 2000 kKj zu, die man gerade so eben flüssigmachen kann. Die Konkurrenz wundert sich zwar, hat aber keinen Grund, sich zu beschweren. Dann macht der Manager des Vereins A einen absichtlichen Post-NMR durch zu spätes Einwerfen der Züge. Dadurch kann er in dieser Runde die zwei Millionen nicht zahlen, und der Schrottspieler fällt an die NL durch. Noch vor der darauffolgenden Runde kündigt der Manager des Vereins B sein Abo und dropt aus der Partie aus; daraufhin erklärt der Manager des Vereins A dem GM, gegenüber dem Standby an die wechselseitige Abmachung nicht mehr gebunden zu sein. Kombiniert mit zwei nicht ganz ausgewogenen privaten Händeln kann Verein A sich auf Jahre hinaus saniert haben, und der GM sucht verzweifelt nach einem Grund, ihm die vielen schönen Geschenke wieder abzunehmen.

Eigene Erfahrungen

Ich höre schon die Stimmen der Leser, die die Sache für 'an den Haaren herbeigezogen' halten. Aber das ist sie keineswegs.

In meinem Ligasystem spielen zwei befreundete Manager in unterschiedlichen Ligen. Der eine hat sich durch einen Spielerkauf stark verschuldet; danach hat sein Freund ihm über die Transferliste einen zuvor für 48 kKj erworbenen A V 4 für 800 kKj abgekauft. Beide Manager vertrauen einander; Sicherheiten für dieses 'Darlehen' sind nicht übergeben worden. (In meinem Ligasystem gibt es keinen privaten Handel, aber recht wenig Geld und brutale Steuern.)

Zum Glück ist mir der vorherige Geld-Wert des Spielers bekannt; dadurch kann ich die Höhe des Kredits auf 750 kKj festsetzen. Ich habe mit beiden Managern gesprochen und ihnen angekündigt, daß ich im Falle des Drop-Outs des Kreditgebers den Kredit sofort und in voller Höhe an den Standby zurücküberweisen würde. (Notfalls müßte ich dafür den Kreditgeber entweder über -1000 kKj hinaus verschulden, oder ich müßte Spieler von ihm zwangsverkaufen - wahrscheinlich das erstere.) Inzwischen wurde derselbe Schrottspieler für 400 kKj zurückverschoben; die volle Rückzahlung will der Kreditgeber erst dann, wenn er an der Steuerbehörde vorbeigeschlichen ist.

Eigentlich scheint die Sache in Ordnung zu sein - deshalb habe ich sie genehmigt. Tatsächlich ergeben sich jedoch folgende Probleme:

  1. Was passiert, wenn sich die beiden Manager irgendwann nicht mehr einig sind? Was soll bzw. kann der GM tun, wenn der Kredit nie zurückgezahlt wird, aber beide Manager munter bzw. zähneknirschend weiterspielen wollen?
  2. Wie steht der GM zur Regel 9.7 von United3: "Vereine dürfen einander nichts leihen, weder Spieler noch Geld. Auch Abzahlungsgeschäfte sind nicht möglich!" Und meine Steuerbehörde fängt auch schon an, sich über diese fiesen Kerle zu beschweren.
  3. Was tut der GM, wenn diese Methode Mode macht, und wenn zwischen vielen Vereinen finanziellen Abhängigkeiten in Form von teilweise noch zu zahlenden Krediten entstehen? Irgendwann wird der GM den Überblick verlieren. Er müßte über alle solche Machenschaften Buch führen (wobei er einer Kreditaufnahme erst einmal ansehen müßte, daß es eine ist!) und beim Drop-Out alle Verträge des Vereins kündigen bzw. eintreiben. Dazu habe ich wirklich keine Lust.

Wie wäre aber die Lage, wenn der GM dieses Unwesen unterbinden will? Er müßte noch schärfer als bei privatem Handel bei jedem Gebot entscheiden, ob es korrekt ist oder nicht. Schlimmer noch: Während er bei privatem Handel im Geheimen entscheidet und dabei (als gerechter und weiser Spielleiter) die näheren Umstände (z. B. Wiederholungstäter) berücksichtigen kann, findet die Sauerei hier unter den Augen aller Mitspieler statt.

Die Geldschieber werden systematisch die Toleranz des GM ausprobieren, und er hat kaum eine Chance, sich dagegen zu wehren. Achtung, jetzt kommt die Mafia: Verein A schließt mit mehreren anderen Vereinen Private Händel ab. Alle diese Händel sind von Vorteil für den Verein A, aber nicht so stark, daß der GM eingreifen kann oder wird (z. B. 200 kKj pro Handel). Der Manager des Vereins A verspricht seinen Geschäftspartnern dafür, daß der Verein B ihnen dafür 400 kKj bar überweisen wird - das Verfahren ist inzwischen bekannt. Vor seiner Drop-Out-Runde verstreut der Verein B sein zuvor hastig flüssig gemachtes Geld über die Transferliste, auf der bereits die Schrottspieler des Vereins A sowie der 5 Partner lauern. Natürlich ist ein solcher Handel ein Risiko für die Partner, aber da inzwischen 'geparkte' Spieler an freiwillige Absteiger mit mindestens 50% Wahrscheinlichkeit wie verabredet zurückgegeben werden, ist das Ganze nur eine Sache des Rufes des Managers, der den Verein A führt. Und wenn man die Privaten Händel geschickt über mehrere Runden verteilt, dann werden die meisten Mitspieler gar nicht merken, daß da eine organisierte Schiebung gemacht wurde - sie werden den Drop-Out-Spieler einfach für verrückt erklären. Und im nächste Ligasystem macht man das Ganze dann ungekehrt ...

Fazit

Über die Transferliste nachzudenken hat einige Probleme zu Tage gefördert, die offenbar noch niemand entdeckt hat. Die Regeldünnstellen von United3 sind nicht so tragisch; in Oberfoul ist die Sache grundsätzlich so geregelt, daß Spieler und Spielleiter ein gemeinsames Verständnis des Vorgangs besitzen und der Mechanismus für beide Seiten griffig abläuft.

Die Sache mit dem Überweisen von Geldbeträgen ist dagegen ein echtes Problem, und es wäre toll, wenn jemand hierzu einen rettenden Gedanken beisteuern würde. Manch ein GM weiß noch gar nicht, was da eines Tages auf ihn zukommen kann ...

Ausblick

Ich habe einen Gedanken, der die Sache einigermaßen in den Griff bekommen würde. Dafür müßte der Mechanismus der Transferliste allerdings grundlegend geändert werden, und es wäre noch eine Vorleistung zu erbringen.

Zunächst die Vorleistung: Es müßte möglich sein, den Wert eines Spielers direkt in kKj auszudrücken, und zwar so exakt, daß dieser Wert von allen Managern als korrekt anerkannt wird (siehe Näheres in diesem Heft).

Wird ein Spieler an die NL verkauft, dann zahlt diese zwar sofort, aber nur den Schrottwert. Wird ein Spieler privat verkauft, dann ist der Preis Verhandlungssache. Für die Transferliste könnte man sich einen dritten Mechanismus einfallen lassen: