8 Spielertransfers

Die Nichtliga
Das GM-Angebot
Die Transferliste
Allgemeine Regeln für Spielertransfers

8.1 Die Nichtliga

Der Nichtligawert eines Spielers
Der Verkauf von Spielern an die Nichtliga

8.1.1 Der Nichtligawert eines Spielers

  1. Jeder Spieler besitzt einen Nichtligawert (NL-Wert), der von seiner Stufe, seinem Alter, seinen Reihenqualifikationen sowie ggf. während der Saison gegen den Spieler verhängten Disziplinarmaßnahmen abhängt. Die verschiedenen Einflüsse auf den Nichtligawert eines Spielers werden in der Reihenfolge ihrer Beschreibung ausgewertet.
  2. Der Nichtligawert eines Feldspielers mit genau einer Reihenqualifikation beträgt
    für Spieler des Alters tT: 120 kKj pro Stufe
    für Spieler des Alters nT: 100 kKj pro Stufe
    für Spieler des Alters I: 80 kKj pro Stufe
    für Spieler des Alters II: 60 kKj pro Stufe
    für Spieler des Alters III: 40 kKj pro Stufe
    für Spieler des Alters IV: 20 kKj pro Stufe
    für Spieler des Alters V-X: 0 kKj pro Stufe
  3. Bei einem Torwart bzw. Ausputzer mit genau eine Reihenqualifikation beträgt der Nichtligawert das Doppelte der oben angegebenen Werte.
  4. Dieser Wert erhöht sich noch um 10% mal (Anzahl der Reihenqualifikationen des Spielers minus 1).
    Ein Feldspieler ohne Reihenqualifikation besitzt also nur 90% des Nichtligawertes eines Feldspielers mit genau einer Reihenqualifikation.
  5. Für jeden DP, den ein Spieler in der laufenden Saison erhalten hat, reduziert sich sein Nichtligawert anschließend noch um 1 kKj.

    Beispiel:
    Ein VMS III 6 mit 14 DP hat einen Nichtligawert von ((6 * 40) * 1.2) - 14 = 274 kKj.

  6. Ein nun ggf. negativer Nichtligawert eines Spielers wird auf 0 kKj korrigiert.

8.1.2 Der Verkauf von Spielern an die Nichtliga

  1. Ein Manager kann Spieler seines Vereins an die Nichtliga verkaufen.
  2. Ein solcherart verkaufter Spieler wird sofort aus dem Mannschaftskader des Vereins entfernt.
  3. Der Erlös in Höhe des Nichtligawertes des Spielers wird dem Kontostand des Vereins gutgeschrieben. Er steht seinem Manager sofort zur Verfügung und kann in nachfolgenden Phasen derselben Runde verwendet werden.
  4. Ein Verkauf eines Spielers an die Nichtliga ist nicht durchführbar, falls Der Verkauf dieses Spielers wird in diesen Fällen nicht durchgeführt.
  5. Sollen innerhalb einer Phase mehrere Spieler eines Vereins an die Nichtliga verkauft werden, dann werden diese Verkäufe einzeln in der Reihenfolge ihrer Angabe vorgenommen.

8.2 Das GM-Angebot

Der Aufbau des GM-Angebotes
Die Versteigerung von Spielern des GM-Angebotes

8.2.1 Der Aufbau des GM-Angebotes

  1. Vor Saisonbeginn und in jeder der Runden 1 bis 6 der Saison bietet der Spielleiter allen Vereinen jeweils sieben Spieler mit der Angabe ihrer Eigenschaften an.
  2. Etwa die Hälfte dieser Spieler besitzt Eigenschaften, die von denen eines durch eine Talententdeckung entstandenen Spielers abweichen.
    Es werden hierbei nur Sondereigenschaften verwendet, die innerhalb der vorliegenden Regeln beschrieben sind.
  3. Pro Saison werden genau vier Torleute und vier Ausputzer angeboten, davon in der 1. Runde je ein Torwart und ein Ausputzer sowie in jeder nachfolgenden Runde genau einer dieser Spielertypen.
  4. Werden neue Talente vom Spielleiter angeboten, dann sind diese immer bereits eingespielt.
  5. Die Werte aller angebotenen Spieler werden vom Spielleiter zunächst zufällig bestimmt und danach so abgeändert, daß die angegebenen Bedingungen erfüllt sind.
  6. Zudem wird das Angebot so dimensioniert, daß für jedes Angebot einer Runde ein Gesamterlös von ca. 11500 kKj zu erwarten ist.
    Auf diese Weise wird die innerhalb des Ligasystems vorhandene Geldmenge näherungsweise konstant gehalten.
  7. Das komplette GM-Angebot der kommenden Saison wird im Saison-Info bekanntgegeben, um den Managern eine langfristige Planung ihrer Aktionen zu ermöglichen.

8.2.2 Die Versteigerung von Spielern des GM-Angebotes

  1. In jeder Runde werden alle Spieler, die in der vorherigen Runde vom Spielleiter angeboten wurden, unter allen Vereinen des Ligasystems versteigert.
  2. Jeder Manager darf für jeden angebotenen Spieler genau einen festen Betrag bieten.
  3. Zu jedem Spieler, für den ein Manager ein Gebot abgibt, muß der Manager einen Namen angeben. Gebote ohne Namensangabe werden ignoriert.
  4. Bedingungen sind bei solchen Geboten erlaubt, sofern sich nach deren Auswertung genau ein fester Betrag als Gebot ermitteln läßt.
  5. Gibt ein Manager für mehrere Spieler einer Versteigerung denselben Namen an, dann interpretiert dies der Spielleiter automatisch als Bedingung, nur maximal einen dieser Spieler kaufen zu wollen.
  6. Zudem sind die allgemeinen Regeln für Spielertransfers zu beachten.
  7. Falls niemand wenigstens den Nichtligawert des Spielers bietet, wird der Spieler aus dem Angebot zurückgezogen.
  8. Ansonsten kauft der Verein, dessen Manager das höchste gültige Gebot abgegeben hat, den Spieler für den vom ihm gebotenen Betrag. Der Spieler erhält dann den von seinem Käufer festgelegten Namen und wird Bestandteil des Mannschaftskaders seines neuen Vereins.

8.3 Die Transferliste

Das Setzen von Spielern auf die Transferliste
Die Versteigerung von Spielern der Transferliste

8.3.1 Das Setzen von Spielern auf die Transferliste

  1. Ein Manager kann Spieler seines Vereins auf die Transferliste setzen und damit öffentlich zur Versteigerung anbieten.
  2. Durch das Setzen auf die Transferliste wird der Spieler sofort aus dem Mannschaftskader des Vereins entfernt.
  3. Sollen mehrere Spieler eines Vereins auf die Transferliste gesetzt werden, dann werden diese Aktionen einzeln in der angegebenen Reihenfolge durchgeführt.
  4. Das Setzen eines Spielers auf die Transferliste ist nicht durchführbar, falls Das Anbieten dieses Spielers wird in diesen Fällen nicht durchgeführt.
  5. Ab dem Erreichen der letzten Handelsrunde einer Saison ist es nicht mehr möglich, Spieler auf die Transferliste zu setzen.
  6. Zusätzlich ist es jedoch erlaubt, in der Saisonpause Spieler auf die Transferliste zu setzen. Diese Spieler werden dann bereits in der 1. Runde der neuen Saison zur Versteigerung angeboten.

8.3.2 Die Versteigerung von Spielern der Transferliste

  1. In jeder Runde werden alle Spieler, die in der vorherigen Runde auf die Transferliste gesetzt wurden, unter allen Vereinen des Ligasystems versteigert.
  2. Jeder Manager darf für jeden angebotenen Spieler genau einen festen Betrag bieten.
  3. Der bisherige Besitzer eines zu versteigernden Spielers kann an der Versteigerung seines Spielers ebenfalls teilnehmen und so ein Sperrgebot abgeben.
  4. Bei den Geboten ist die Angabe von Bedingungen erlaubt, sofern sich nach deren Auswertung ein fester Betrag als Gebot ermitteln läßt.
  5. Zudem sind die allgemeinen Regeln für Spielertransfers zu beachten.
  6. Falls niemand wenigstens den Nichtligawert des Spielers bietet, wird der Spieler automatisch an die Nichtliga verkauft.
  7. Ansonsten kauft der Verein, dessen Manager das höchste gültige Gebot abgegeben hat, den Spieler für den vom ihm gebotenen Betrag. Der Spieler wird dadurch Bestandteil des Mannschaftskaders seines neuen Vereins.
  8. Den Erlös dieses Verkaufs, ggf. reduziert auf maximal 130% des aktuellen geschätzten Handelswertes des Spielers, erhält der bisherige Besitzer des Spielers als Erlös des Verkaufs.

8.4 Allgemeine Regeln für Spielertransfers

Die letzte Handelsrunde
Die Abgabe eines Spielers
Die Aufnahme eines Spielers
Gleich hohe Gebote bei der Versteigerung eines Spielers
Sonstiges

8.4.1 Die letzte Handelsrunde

  1. Die 7. Runde der Saison ist als letzte Handelsrunde festgelegt.
    In dieser Runde werden zum letzten Male in der laufenden Saison Spieler vom GM-Angebot und von der Transferliste versteigert, und es sind zum letzten Mal Verkäufe an die Nichtliga möglich.
  2. Eine Runde zuvor können zum letzten Mal in dieser Saison Spieler auf die Transferliste gesetzt werden.

8.4.2 Die Abgabe eines Spielers

  1. Nach jedem Versuch, einen Spieler aus seinem Mannschaftskader zu entfernen, muß der Verein noch mindestens unter denen sich kein tiefgekühltes Talent befinden darf, in seinem Mannschaftskader besitzen. Andernfalls wird die entsprechende Aktion nicht durchgeführt.
  2. Diese Regel gilt für

8.4.3 Die Aufnahme eines Spielers

  1. Nach jeden Versuch, einen Spieler in seinen Mannschaftskader aufzunehmen, darf der Verein nicht mehr als in seinem Mannschaftskader besitzen. Andernfalls wird die entsprechende Aktion nicht durchgeführt.
  2. Diese Regel gilt für

8.4.4 Gleich hohe Gebote bei der Versteigerung eines Spielers

  1. Liegen bei einer Versteigerung mehrere gleich hohe, höchste Gebote für denselben Spieler vor, dann wird als Käufer als Käufer festgelegt.
  2. Reicht dieses Verfahren nicht für eine Entscheidung, dann wird als Käufer einer der in Frage kommenden Vereine zufällig bestimmt.

8.4.5 Sonstiges

  1. Vereine dürfen einander nichts leihen oder schenken, weder Geld noch Spieler noch Wertpunkte. Auch Abzahlungsgeschäfte aller Art sind nicht zulässig. Kaufpreise sind stets sofort in voller Höhe zu bezahlen.
  2. Falls ein Manager mindestens einen seiner Spieler in Phase 12 der laufenden Runde an die Nichtliga verkaufen will, ist für ihn bei jedem Gebot in einer Versteigerung auch der Zusatz "bzw. ALLES" zulässig. Kann der Verein den gebotenen Geldbetrag nicht aufbringen, dann wird sein Gebot in diesem Falle auf den zu diesem Zeitpunkt maximal finanzierbaren Betrag reduziert. (Dies soll es dem Manager ersparen, den exakten Betrag über beliebig komplizierte Bedingungen exakt ausrechnen zu müssen, falls dieser von unvorhersehbaren Ereignissen vorheriger Phasen derselben Runde abhängt, insbesondere Gelben bzw. Roten Karten gegen den bzw. die an die Nichtliga verkauften Spieler.)