sorry, das hier ist eine Baustelle ...

Spielregel: The Struggle for Hegemony in Europe

1. Politische Sonderregeln

1.1. Kontrolle über neutrale Länder

Neben den Nationen der Spieler sind auch neutrale Nationen am Geschehen in Europa beteiligt. Die Spieler benutzen politische Faktoren (PF), die eine Vielzahl an Einflüssen ihres Landes widerspiegeln (dynastische, militärische, ideologische, wirtschaftliche, politische), um Allianzen mit den neutralen Ländern zu erreichen.

Die Allianz eines neutralen Landes mit einer Spielernation wird durch die Kontrole des Spielers über die Einheiten des neutralen Landes dargestellt. Diese Kontrolle wird am Ende der Winterberichtigungen festgestellt und dauert (normalerweise) bis zum Ende des nächsten Winters.

Alle neutralen Länder beginnen das Spiel mit einer Armee in jedem ihrer Versorgungszentren, es sei denn, das spezielle Szenariio sieht eine andere Besetzung vor.

1.1.1. Politische Faktoren

  1. Bei Spielbeginn erhält jede Spielernation eine bestimmte Anzahl von PF. Die genaue Verteilung bei Spielbeginn ist bei der Beschreibung der einzelnen Szenarien zu finden.
  2. Im ersten Spielzug kann jeder Spieler einen beliebigen Teil seiner PF einem oder mehreren neutralen Ländern in beliebiger Verteilung zuordnen.
  3. In jedem weiteren Winterzug kann jeder Spieler weitere PF beliebigen neutralen Ländern zuordnen.
  4. PF, die einem Land zugeordnet sind, bleiben dies bis zum Partieende (mit einzelnen Ausnahmen) und stehen dem Spieler nicht mehr auf andere Weise zur Verfügung.
  5. Der Einfluß, den der Spieler in dem neutralen Land gewinnt, entspricht der Summe der von diesem Spieler im Verlauf der Partie dem neutralen Land zugeordneten PF.
  6. Jeder Spieler kann einen beliebigen Teil seiner PF aufheben, anstatt ihn sofort neutralen Ländern zuzuordnen.
  7. Gibt ein Spieler keine Winterzüge ab, dann wird angenommen, daß er keine Zuordnung von PF vornehmen wollte, und seine PF werden für eine spätere Verwendung aufgehoben.

1.1.2. Die Aktivierung eines neutralen Landes

  1. Damit ein Spieler seinen Einfluß in einem neutralen Land bemerkbar machen kann, muß dieser Einfluß wenigstens die Aktivierungsgrenze für das betreffende Land erreicht haben.
  2. Die Aktivierungsgrenzen der neutralen Länder sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
     neutrales LandSzenario
    168917011741175717921805
    Bayern1 / 11 / 11 / 11 / 11 / 21 / 1
    Belgien   00 
    Dänemark1 / 5 1 / 51 / 51 / 51 / 6
    Libyen 0 1 / 4  
    Neapel   1 / 21 / 20
    Niederlande   1 / 41 / 3 
    Portugal1 / 31 / 31 / 31 / 31 / 3 
    Preußen2 / 42 / 4    
    Rußland2 / 62 / 62 / 6   
    Savojen1 / 11 / 22 / 52 / 42 / 4 
    Sachsen1 / 1 1 / 21 / 21 / 2 
    Spanien    2 / 42 / 2
    Schweden1 / 2 1 / 61 / 61 / 61 / 2
    Türkei5 / 8 4 / 10 3 / 83 / 8
    Venedig1 / 61 / 61 / 61 / 61 / 6 
    Westfalen 001 / 41 / 4 
    Hierbei bedeuten:
    Leeres Feld: Das Land ist in diesem Szenario Bestandteil eines anderen Landes.
    0: Das Land ist zwar eigenständig, besitzt aber keine eigene Einheit. Daher kann es nicht militärisch kontrolliert werden.
    x / y: Das Land ist in diesem Szenario neutral und besitzt eigene Einheiten. "x" gibt hierbei die Anzahl der Versorgungszentren an, die bei Partiebeginn zu diesem Land gehören, "y" die Aktivierungsgrenze dieses Landes.
    Hat zudem ein Land mehr als ein Versorgungszentrum, dann gehören folgende Versorgungszentren zu den Ländern:
    Preußen: Berlin, Preußen.
    Rußland: St.Petersburg, Moskau.
    Savojen: Savojen, Sardinien.
    Spanien Barcelona, Madrid.
    Türkei: Konstantinopel, Mittlerer Osten, Libyen,
    bei 4 Zentren auch Asow,
    bei 5 Zentren auch Transsylvanien.
  3. Wenn kein Spieler die Aktivierungsgrenze eines bestimmten neutralen Landes erreicht hat, dann ist dieses neutrale Land unkontrolliert. Zum Verhalten untkontrollierter Länder siehe Regel 1.1.5.

1.1.3. Alleinige Kontrolle über ein neutrales Land

  1. Beträgt der Einfluß eines Spielers mehr als 50% der von allen Spielern diesem Land insgesamt zugeordneten PF, dann übernimmt dieser Spieler die alleinige Kontrolle über das neue Land in diesem Zug.
  2. PF von Spielernationen, welche die Aktivierungsgrenze des neutralen Landes (noch) nicht erreicht haben, werden bei der Bestimmung des 50%-Anteils zur alleinigen Kontrolle nicht berücksichtigt.

1.1.4. Gemeinsame Kontrolle über ein neutrales Land

  1. Ist für ein beliebiges neutrales Land kein Spieler in der Lage, die alleinige Kontrolle zu übernehmen, obwohl mehrere Spieler die Aktivierungsgrenze in diesem Land erreicht oder überschritten haben, dann steht dieses Land unter der gemeinsamen Kontrolle aller dieser Spieler.
  2. Jeder dieser Spieler darf für dieses Land Befehle abgeben, solange der Zustand der gemeinsamen Kontrolle besteht.
  3. Geben verschiedene Spieler für ein Land dieselben Befehle ab, dann addiert sich (nur für diesen Zug!) ihr Einfluß in dem neutralen Land.
    Befehlslisten für neutrale Länder müssen vollständig übereinstimmen, um den gemeinsamen Einfluß verwenden zu können!
  4. Beträgt der auf diese Weise entstandene gemeinsame Einfluß von zwei oder mehr Spielern mehr als 50% der diesem Land zugeordneten PF, dann kontrollieren die betreffenden Spieler das neutrale Land in diesem Zug.
  5. Erreicht kein abgegebener Befehlssatz für das neutrale Land einen genügend hohen Einfluß, dann bleibt das Land in diesem Zug unkontrolliert.
  6. PF von Spielernationen, welche die Aktivierungsgrenze des neutralen Landes (noch) nicht erreicht haben, werden bei der Bestimmung des 50%-Anteils zur gemeinsamen Kontrolle nicht berücksichtigt.
  7. In der Auswertung wird nicht bekanntgegeben, welche Spieler an der Ausübung einer gemeinsamen Kontrolle durch übereinstimmende Befehle beteiligt waren.

1.1.5. Das Verhalten unkontrollierter neutraler Länder

  1. Alle Einheiten neutraler Länder, die nicht unter der Kontrolle eines oder mehrerer Spieler stehen, erhalten automatisch einen Haltebefehl und können hierbei normal unterstützt werden.
  2. Ausgenommen von dieser Regel sind Einheiten, die aufgrund von Sonderregeln automatische Befehle erhalten (siehe Regel 5.1.1.). Auch diese können bei ihren Zügen normal unterstützt werden.
  3. Wird eine Einheit eines unkontrollierten Landes vertrieben, dann
  4. Überseezentren beliebiger Länder zählen hierbei nicht als Versorgungszentren, da sie nicht erobert werden können.

1.1.6. Einschränkungen der Befehlsgewalt über neutrale Länder

  1. Eine Einheit eines neutralen Landes unterstützt niemals den Angriff einer fremden Einheit auf eines der Versorgungszentren dieses neutralen Landes. (Auch nicht, um das Versorgungszentrum möglicherweise durch ein Patt freizuhalten.) Ein abgegebener Befehl in dieser Hinsicht wird automatisch in einen normalen, unterstützbaren Haltebefehl umgewandelt.

1.1.7. Einschränkungen der Kontrollmöglichkeit für bestimmte Länder

  1. Die Türkei kann niemals Rußland kontrollieren, weder allein noch zusammen mit anderen Ländern. Ebenso können Rußland und Österreich niemals die Türkei kontrollieren. Entsprechende Befehle werden als nicht abgegeben betrachtet.
  2. Die genannten Länder können aber den entsprechenden Ländern PF zuteilen und damit die Kontrolle über diese Länder durch andere Spielernationen erschweren.

1.1.8. Einschränkungen der Zuordnungsmöglichkeit von Politischen Faktoren

  1. Solange das eigene Land eines Spielers oder ein von ihm allein kontrolliertes Land ein Heimatversorgungszentrum eines neutralen Landes besitzt, kann der Spieler diesem neutralen Land keine PF zuordnen. Entsprechende PF werden als nicht zugeteilt betrachtet.

1.1.9. Erwerb neuer Politischer Faktoren

  1. In jedem Winter erhält jeder Spieler für jedes Versorgungszentrum, das sein Land besitzt oder dessen Besitzer-Nation er in diesem Moment allein (nicht gemeinsam mit anderen Spielern) kontrolliert, einen PF.

1.1.10. Verlust von Politischen Faktoren

  1. Eine Einheit verursacht eine Provokation gegenüber einem fremden Land, wenn sie Eine Einheit kann niemals eine Provokation verursachen, wenn sie einen Haltebefehl erhalten hat oder eine beliebige andere Einheit im Halten unterstützen soll.
  2. Wenn ein Spieler mit einer eigenen oder von ihm allein kontrollierten Einheit eine Provokation gegenüber einem neutralen Land verursacht, dann verliert der Spieler am Ende des Zuges seinen gesamten Einfluß in diesem neutralen Land.
  3. Wenn der Spieler das neutrale Land zuvor (mit) kontrolliert hat, dann verliert er diese Kontrolle, und (ausnahmsweise) schon im nächsten Zug können der oder die Spieler mit genügend Einfluß die Kontrolle über das neutrale Land übernehmen.

1.1.11. Alternative Kontrollregel

Dieser Kontrollmechanismus kann als Alternative zu den im vorliegenden Kapitel beschriebenen Kontrollregeln verwendet werden. Dadurch entsteht eine andere Variante des Spiels, in der die Kontrolle neutraler Länder deutlich schwerer wird und weniger Einfluß auf das Spielgeschehen hat.

  1. Ein Spieler kontrolliert ein neutrales Land, wenn sein wenn sein Einfluß in diesem Land größer ist als der des Spielers mit dem nächst größten Einfluß plus der Aktivierungsgrenze des Landes. (Dies setzt Regel 1.1.3 außer Kraft.)
  2. Es gibt keine gemeinsame Kontrolle über neutrale Länder. (Dies setzt Regel 1.1.4 außer Kraft.)

1.2. Freundschaftserklärungen

1.2.1. Abgabe einer Freundschaftserklärung

  1. In jedem Winterzug kann sich jedes Land gegenüber beliebigen anderen Ländern als freundlich erklären.
  2. Erklärt sich ein Land einem anderen Land gegenüber nicht als freundlich, dann zählt es diesem Land gegenüner als feindlich.

1.2.2. Freundschaftserklärungen von neutralen Ländern

  1. Steht ein neutrales Land unter der alleinigen Kontrolle eines Spielers, dann erklärt sich dieses neutrale Land gegenüber dem Spielerland automatisch als freundlich.
  2. Steht ein neutrales Land unter der geteilten Kontrolle mehreren Spielerländer, dann können diese Spieler durch Abgabe übereinstimmender Winterzüge beliebige Freundschaftserklärungen für das neutrale Land abgeben.
  3. Wird ein neutrales Land von keinem Spieler kontrolliert, dann ist dieses Land allen anderen Ländern gegenüber automatisch feindlich.

1.2.3. Auswirkung einer Freundschaftserklärung

  1. Die Dauer einer Erklärung als "freundlich" bzw. "feindlich" bezieht sich ausschließlich auf den aktuellen Winterzug.
  2. Von einer solchen Erklärung sind jeweils alle Versorgungszentren bzw. Einheiten der beteiligten Länder betroffen.
  3. Die Freundschaftserklärung eines Landes beeinflußt die Versorgungslinien aller Einheiten nicht freundlicher Länder (siehe Regel 2.1) und die Nutzungsrechte für Übersee-Versorgungszentren (siehe Regel 2.2.1.).

2. Wirtschaftliche Sonderregeln

2.1. Versorgungslinien

2.1.1. Definition einer Versorgungslinie

  1. Eine Versorgunglinie ist eine Folge von verschiedenen Feldern. Je zwei aufeinanderfolgende Felder dieser Folge müssen benachbart sein.
  2. Jede Versorgungslinie ist einer bestimmten Einheit zugeordnet. Sie beginnt in dem Feld, in welchem sich die Einheit befindet, und muß in einem Versorgungszentrum enden, welches dem Land der Einheit gehört.
  3. Durch jedes Feld können beliebig viele Versorgungslinien beliebiger Einheiten führen.

2.1.2. Abschneiden einer Versorgungslinie

  1. Befindet sich in einem Feld einer Versorgungslinie dann wird die Versorgunglinie durch diese Einheit abgeschnitten.

2.1.3. Bedrohen einer Versorgungslinie

  1. Befindet sich eine Einheit auf dem Brett, die im nächsten Zug einen nach den Regeln gültigen Angriffsbefehl auf ein Feld der Versorgungslinie einer feindlichen Einheit erhalten könnte, ohne dafür einen Konvoi zu benötigen, dann bedroht diese Einheit der Versorgunglinie in diesem Feld.
    Armeen können Versorgunglinien in einem Seefeld nicht bedrohen, Flotten nicht im Innenland, eine Flotte an der Ostküste der Gascogne nicht in Leon.
  2. Einheiten, die sich aufgrund besonderer Zusatzregeln nicht bewegen dürfen, können keine Versorgungslinien bedrohen. Dies gilt insbesondere für Einheiten unkontrollierter neutraler Nationen.

2.1.4. Sichern einer Versorgungslinie

  1. Befindet sich in einem Feld einer Versorgunglinie eine Einheit, die der zu versorgenden Einheit gegenüber freundlich ist, dann beschützt diese Einheit das Feld der Versorgunglinie gegen jede Bedrohung.
  2. Eine Einheit beschützt das zweite Feld ihrer eigenen Versorgunglinie (also eines ihrer Nachbarfelder) gegen jede Bedrohung. Dieser Schutz gilt jedoch nicht für Versorgunglinien andere, befreundeter Einheiten, die durch dasselbe Feld führen!
  3. Das Versorgungszentrum im letzten Feld einer Versorgunglinie beschützt sein eigenes Feld für alle Versorgunglinien, die in diesem Feld enden, gegen jede Bedrohung.

2.1.5. Auswirkung von Versorgungslinien

  1. In jedem Winterzug wird für jede Einheit festgestellt, ob sie eine sichere Versorgunglinie besitzt.
  2. Eine Versorgunglinie einer Einheit heißt sicher, wenn
  3. Besitzt eine Einheit keine sichere Versorgungslinie, dann muß diese Einheit abgebaut werden.
  4. Eine auf diese Weise abgebaute Einheit zählt jedoch für die Versorgung des Landes in diesem Winter mit. Für sie darf in diesem Winter keine neue Einheit aufgebaut werden.
  5. Muß ein Land wegen des Verlusts von Versorgungszentren Einheiten abbauen, dann darf dieses Land zuerst Einheiten abbauen, die keine sichere Versorgungslinie besitzen.

2.2. Übersee-Versorgungszentren

In einigen Szenarien besitzen einige Länder Zentren, die sich nicht auf der Karte befinden. Diese Zentren repräsentieren Kolonien und deren Handelswert.

2.2.1. Darstellung eines Übersee-Zentrums

  1. Eine Spielernation kann ein Übersee-Zentrum besitzen. Dieses wird immer durch ein Seefeld dargestellt.

2.2.2. Auswirkungen eines Übersee-Zentrums

  1. In einem Übersee-Zentrum kann sich bei Spielbeginn eine Einheit befinden. Dennoch kann im weiteren Verlauf des Spiels darin keine Einheit aufgebaut werden.
  2. Ansonsten zählt ein Übersee-Zentrum wie ein normales Heimat-Versorgungszentrum seines Besitzers: Es versorgt eine Einheit und es bringt einen PF in jedem Winter.
  3. Das Seefeld eines Übersee-Zentrums kann Endfeld einer Versorgungslinie sein (siehe 2.1.)

2.2.3. Sperrung der Nutzung eines Übersee-Zentrums

  1. Ein Übersee-Zentrum kann durch eine feindliche Einheit nicht erobert werden.
  2. Steht am Ende eines Herbst-Zuges eine feindliche Einheit in dem Seefeld, welches ein Übersee-Zentrum repräsentiert, dann kann der Besitzer dieses Zentrum nicht normal nutzen. Das Übersee-Zentrum ist für diesen Winter gesperrt.
  3. Ein gesperrtes Übersee-Zentrum wird so behandelt, als existiere es in diesem Winter nicht: Sein Besitzer kann damit keine Einheit versorgen, und er erhält in diesem Winter keinen PF für das Übersee-Zentrum.
  4. Der Besitzer der Einheit kann sich mit seinem Winterzug dem Besitzer des Übersee-Zentrums gegenüber als freundlich erklären. In diesem Fall kann der Besitzer des Übersee-Zentrums dieses normal nutzen.

2.3. Doppelzentren

  1. In einigen Szenarien besitzt ein Land ein doppeltes Versorgungszentrum.
  2. Für das Land, welches dieses Zentrum bei Spielbeginn besitzt, zählt es wie zwei normale Versorgungszentren. Der Besitzer erhält für das Doppelzentrum also 2 PF in einem Winterzug, und er kann zwei Einheiten dadurch versorgen.
  3. Für jedes andere Land, das ein Doppelzentrum erobert, zählt dieses wie ein normales Versorgungszentrum.

3. Militärische Sonderregeln

3.1. Anführer

In einigen Szenarien besitzt ein Land einen Anführer. Dieser stellt eine Einzelperson mit besonderen Fähigkeiten dar, welche die Wirkung einer Einheit im Konflikt erhöhen kann.

Ein Anführer ist eine besondere Art von Spielstein, dessen Fähigkeiten von denen einer Armee bzw. Flotte leicht abweichen.

Ein Anführer ("Leader") wird durch den Buchstaben L bezeichnet.

3.1.1. Versorgung eines Anführers

  1. Ein Anführer kann während des Spiels nicht aufgebaut werden. Verliert ein Land einen Anführer während des Spiels, so gibt es keine Möglichkeit, diesen zurück zu erhalten.
  2. Ein Anführer benötigt keine Versorgung durch ein Versorgungszentrum und auch keine sichere Versorgungslinie in jedem Winter.

3.1.2. Zugmöglichkeiten eines Anführers

  1. Ein Anführer kann sich im selben Feld aufhalten wie eine beliebige Einheit desselben Landes.
  2. Ein Anführer kann sich nicht im selben Feld aufhalten wie eine beliebige Einheit eines beliebigen anderen Landes.
  3. Ein Anführer kann sich um ein Feld weit bewegen, und er kann wie eine Armee konvoit werden.
  4. Ein Anführer kann nur dann ein Seefeld betreten, wenn sich zu Beginn des Zuges bereits eine Flotte desselben Landes in diesem Feld befindet, die keinen Angriffsbefehl bekommen hat. Verläßt die Flotte das Feld, während der Anführer stehen bleibt, dann wird der Anführer aufgelöst.

3.1.3. Führen

  1. Ein Anführer kann allein oder zusammen mit einer Einheit befehligt werden.
  2. Wird ein Anführer zusammen mit einer Einheit befehligt, dann führt er diese Einheit, falls er dies darf. In diesem Fall müssen Anführer und Einheit in einem einzigen, unteilbaren Befehl gezogen werden.

    Beispiel:
    LA Vie-Boh

  3. Erhält ein Anführer einen eigenen Befehl, dann führt er keine Einheit, auch dann nicht, wenn eine Einheit denselben Befehl wie der Führer erhalten hat.

    Beispiel:
    L Vie-Boh, A Vie-Boh

  4. Führt ein Anführer eine Armee, dann kann er mit dieser Armee in diesem Zug auch konvoit werden.

    Beispiel:
    LA Bel-Lon, F ENG C LA Bel-ENG

3.1.4. Wirkung eines allein ziehenden Anführers

  1. Ein Anführer besitzt alleine keine militärische Stärke.
  2. Ein Anführer kann keinen Zug einer Einheit unterstützen oder konvoien.
  3. Der Bewegungszug eines allein ziehenden Anführers kann nicht unterstützt werden.
  4. Ein Anführer kann kein Versorgungszentrum erobern.
  5. Ein Anführer kann kein Feld besetzen und keinen Konflikt austragen.

3.1.5. Auswirkung einer Führung

  1. Erhält eine geführte Einheit einen Bewegungs- oder einen Haltebefehl, dann hat dieser Befehl eine Stärke, als ob er von einer Einheit unterstützt wurde.
  2. Erhält eine geführte Einheit einen Unterstützungsbefehl, dann hat dieser Befehl eine Stärke wie die Unterstützung durch zwei Einheiten.
  3. Wird einen geführte Einheit, die einen Unterstützungsbefehl erhalten hat, von einer weder geführten noch unterstützten Einheit angegriffen, dann hat der Unterstützungsbefehl der geführten Einheit noch die Stärke einer Unterstützung durch eine normale Einheit.
  4. Ein Angriff durch eine selbst unterstützte oder geführte Einheit hebt die Wirkung einer Unterstützung durch eine geführte Einheit vollständig auf.
  5. Soll eine beliebige Einheit einen Zug einer geführten Einheit unterstützen oder konvoien, dann muß der Befehl zur Unterstützung bzw. zum Konvoi den zu unterstützenden bzw. zu konvoienden Zug vollständig korrekt enthalten.
    Beispiel:
    LA Vie xxx, A Bud S LA Vie xxx ist korrekt, dagegen ist bei LA Vie xxx, A Bud S A Vie xxx der Unterstützungszug der A Bud ungültig, da die A Vie nicht den bei der Unterstützung angegebenen Befehl erhalten hat, sondern einen gemeinsamen Befehl mit ihrem Anführer.

3.1.6. Rückzugsregeln für Anführer

  1. Ein Anführer kann sich in dieselben Felder zurückziehen, in die sich auch eine Armee zurückziehen könnte, zusätzlich jedoch auch in ein Feld, in dem sich eine Einheit des eigenen Landes aufhält.
  2. Ein Anführer zieht sich niemals in ein Seefeld zurück.
  3. Zieht sich eine vertriebene Einheit in das Feld eines fremden Anführers zurück, dann wird dieser dadurch selbst vertrieben und muß sich zurückziehen, nachdem alle Rückzüge der Armeen bzw. Flotten durchgeführt wurden. Er kann sich nicht in ein Feld zurückziehen, in welches sich mehrere Einheiten zurückziehen wollten (die dadurch aufgelöst wurden, wodurch das Feld nun leer ist).

3.1.7. Einschränkungen für bestimmte Anführer

  1. Die Führer Marlborough, Friedrich der Große und Napoleon können nur Armeen führen. Erhält einer dieser Führer den Befehl, eine Flotte zu führen, dann ist der Befehl für Anführer und Flotte ungültig.
  2. Der Führer Nelson kann nur Flotten führen. Erhält er den Befehl, eine Armee zu führen, dann ist der Befehl für Anführer und Armee ungültig.
  3. Der Führer Nelson kann keine Wirkung auf ein Landfeld ausüben. Führt er eine Flotte bei einem Angriffs- oder Unterstützungsbefehl in ein oder bei einem Haltebefehl in einem Landfeld, dann hat seine Führung keine Wirkung auf die Stärke der Flotte in diesem Zug.

3.2. Flottenaufbau von Österreich und Rußland

3.2.1. Flottenaufbau von Österreich

  1. Österreich besitzt kein Heimatversorgungszentrum an einer Küste. Es kann daher nicht nach normalen Diplomacy-Regeln Flotten aufbauen.
  2. Daher gilt für Österreich folgende Sonderregel: Wenn Österreich aufgrund seiner Versorgungslage im Winter berechtigt ist, Einheiten aufzubauen, dann darf einer dieser Einheiten eine Flotte in Dalmatien sein, obwohl Dalmatien kein Versorgungszemtrum ist.
  3. Dazu muß Dalmatien am Ende des Herbstzuges unbesetzt sein.
  4. Außerdem muß Österreich mindestens ein Heimatversorgungszentrum besitzen, das am Ende des Winterzuges unbesetzt geblieben ist (und in dem ohne diese Sonderregel eine Armee hätte aufgebaut werden können).
  5. Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, dann wird der Befehl, in Dalmatien eine Flotte aufzubauen, ignoriert.

3.2.2. Flottenaufbau von Rußland

  1. Rußland besitzt in einigen Szenarien kein Heimatversorgungszentrum im Süden.
  2. Erobert Rußland das Versorgungszentrum in Asow, dann kann Rußland in Asow mit denselben Einschränkungen Flotten aufbauen wie Österreich in Dalmatien.

4. Allgemeine Regeln

4.1. Spielbeginn

  1. Das Spiel beginnt mit dem Winterzug des Jahres vor der im Szenario angegebenen Jahreszahl.
  2. In diesem Zug können die Spieler PF-Zuordnungen an neutrale Länder vornehmen.
  3. Hat ein Spieler die Möglichkeit, einen Teil seiner Anfangsaufstellung zu wählen, dann muß er dies in diesem Zug tun.

4.2. Ausscheiden aus dem Spiel

4.2.1. Ausscheiden durch Verlust aller Zentren

  1. Ein Land scheidet aus dem Spiel aus, wenn es kein Versorgungszentrum mehr kontrolliert.
  2. In diesem Fall scheidet das Land in einem Herbstzug aus dem Spiel aus, da am Ende des Herbstzuges die Anzahl der kontrollierten Versorgungszentren jedes Landes bestimmt werden.

4.2.2. Ausscheiden durch Verlust aller Einheiten

  1. Besitzt ein Land am Ende eines Zuges keine Einheit mehr auf dem Brett und besitzt dieses Land gleichzeitig kein Heimatversorgungszentrum mehr, in dem es wieder eine Einheit aufbauen könnte, dann scheidet dieses Land am Ende des aktuellen Spielzuges aus dem Spiel aus.
  2. Auf diese Weise kann ein Land in einer beliebigen Jahreszeit aus dem Spiel ausscheiden.

4.2.3. Auswirkungen des Ausscheidens eines Spielers

  1. Scheidet eine Spielernation aus dem Spiel aus, dann fällt der gesamte Einfluß, den dieses Land in den neutralen Ländern besaß, am Ende des aktuellen Spielzuges auf Null.
  2. Scheidet ein Land in einem Herbstzug aus dem Spiel aus, dann wird sein Einfluß in neutralen Ländern für den folgenden Winterzug bei der Vergabe neuer PF für die Kontrolle über neue Länder nicht mehr berücksichtigt.

4.3. Siegbedingungen

  1. Bei Spielbeginn sollten sich die Spieler auf eine der folgenden Siegbedingungen einigen:
    1. Ein Spieler gewinnt, wenn sein Land 17 Versorgungszentren besitzt.
    2. Ein Spieler gewinnt, wenn er die alleinige Kontrolle über 16 Versorgungszentren besitzt. Wenigstens die Hälfte dieser Versorgungszentren muß er mit seinem eigenen Land besitzen.
    3. Entweder gewinnt ein Spieler nach Bedingung 1., oder zwei Spieler erreichen gemeinsam eine Vormachtsstellung, wenn sie zusammen 20 Versorgungszentren besitzen.
    4. Ein Spieler gewinnt, wenn sein Land 12 Versorgungszentren besitzt. Erreichen gleichzeitig mehrere Spieler dieser Bedingung, dann gewinnt der Spieler mit den meisten Versorgungszentren. Bei Gleichstand endet das Spiel mit einem Unentschieden der beiden Spieler.
    5. Ein Spieler gewinnt, wenn er mehr als die Hälfte der Hauptstädte der Spielernationen erobert hat oder alleine kontrolliert. Für diese Bedingung zählen als Hauptstädte: AUSTRIA:Vie, ENGLAND:Lon, FRANCE:Par, PRUSSIA:Ber, RUSSIA:Mos, SPAIN:Mad, SWEDEN:Swe, TURKEY:Con.

4.4. Reihenfolge der Vorgänge während eines Winterzuges

Ein Winterzug wird untergliedert in folgende Phasen:

  1. Freundschaftserklärungen
  2. Feststellung der Nutzung von Überseezentren
  3. Feststellung der Zuverlässigkeit von Versorgungslinien
  4. Bestimmung der tatsächlichen Anzahl von Aufbauten und Abbauten
  5. Bestimmung der tatsächlichen Anzahl von neuen PF
  6. Durchführung der Winterkorrekturen
  7. Durchführung der Zuteilung von PF
  8. Bestimmung der Kontrollmöglichkeiten für das nächste Spieljahr

In jeder dieser Phasen können Befehle bedingt auf Ereignisse vorheriger Phasen formuliert werden.

5. Szenarien

5.1. Spezielle Sonderregeln

5.1.1. Die polnische Anarchie-Einheit

  1. In einigen Szenarien steht bei Spielbeginn eine neutrale Armee in Warschau.
  2. Diese Armee gehört keinem Land an und benötigt keine Versorgung. Sie kann auf keine Weise von einem Spieler kontrolliert werden.
  3. Die polnische Armee bedroht keine Versorgungslinien in Nachbarfeldern, da sie sich nicht bewegen darf.
  4. Ansonsten verhält sich die Armee in jeder Hinsicht wie eine Einheit eines unkontrollierten neutralen Landes.

5.1.2. Die Verteidigung Belgiens durch die Niederlande

  1. In einigen Szenarien verteidigt die neutrale Armee in den Niederlanden das unbesetzte Belgien.
  2. Die Armee in Holland verteidigt Belgien nur dann, wenn die Niederlande nicht unter der Kontrolle eines oder mehrerer Spieler steht.
  3. Wird Belgien von den Niederlanden verteidigt, und erhält eine beliebige Einheit einen (legalen???) Angriffsbefehl nach Belgien, dann erhält auch die Armee in den Niederlanden einen Angriffsbefehl nach Belgien.
  4. Dieser spezielle Angriffsbefehl der niederländischen Armee darf von keiner anderen Einheit unterstützt werden (d. h. solche Unterstützungen haben keinen Effekt und werden in normale, unterstützbare Haltebefehle umgewandelt).
  5. Die Armee in den Niederlanden verteidigt Belgien nicht, wenn eine beliebige Einheit im selben Zug einen (legalen???) Angriffsbefehl auf die Niederlande erhalten hat. Die Armee zieht in diesem Falle auch dann nicht nach Belgien, wenn sie durch diesen Zug beide Angriffe auspatten könnte.

5.1.3. Die türkische Verteidigung Konstantinopels

In einigen Szenarien gilt folgende Zusatzregel:

  1. Wenn die Türkei nicht unter der Kontrolle eines oder mehrerer Spieler steht und sich in Konstantinopel eine türkische Armee befindet, dann hat diese Einheit eine Stärke, als ob sie von einem Führer geführt würde.

5.1.4. Die unbeweglichen Garnisonen in Nordafrika

  1. In einigen Szenarien besitzt die Türkei in Libyen und im Mittleren Osten Garnisonen.
  2. Eine Garnison entspricht einer Armee, die - solange sie sich in ihrem Ausgangsfeld befindet - nur Haltebefehle erhalten kann.
  3. Eine Garnison wird bei der Angabe der Zugbefehle mit dem Buchstaben G abgekürzt.
  4. Ist die Besatzung einer Garnison vertrieben worden, dann versucht sie in späteren Zügen automatisch, ihr Ursprungsfeld zurück zu erobern. Die Armee erhält also so lange einen automatischen Angriffsbefehl in dieses Feld, bis sie es wieder betreten hat (auch dann, wenn sie dieses - z. B. nach mehrmaligem Vertriebenwerten - durch einen gültigen Zug gar nicht erreichen kann).
  5. Eine Garnisonsarmee kann sowohl bei ihrem Haltezug als auch bei ihrem automatischen Angriffsbefehl normal unterstützt werden. (Was ist mit Konvois, um z. B. den Angriff legal zu machen?)
  6. Da sich eine Garnisonsarmee nicht freiwillig in ein Nachbarfeld bewegen kann, beeinflußt sie auch keine Versorgungslinien durch solche Felder, solange sie sich in ihrem ursprünglichen Feld befindet. Befindet sie sich in einem Nachbarfeld dieses Feldes, dann bedroht sie Versorgungslinien, die durch ihr Ursprungsfeld verlaufen.

5.1.5. Das Durchzugsrecht durch die Schweiz

  1. Normalerweise ist die Schweiz wie im Original-Diplomacy nicht betretbar.
  2. In einigen Szenarien zählt die Schweiz jedoch als normales, betretbares Landfeld ohne Versorgungszentrum.

5.1.6. Die Russische Verteidigung

In einigen Szenarien gilt folgende Zusatzregel:

  1. Wird Rußland nicht von einem oder mehreren Spielern kontrolliert, und sind seine Einheiten benachbart, dann erhalten sie den Befehl, einander gegenseitig im Halten zu unterstützen. (Auch wenn dadurch mehrfache und somit ungültige Befehle entstehen, siehe Szenario "Österreichischer Erbfolgekrieg"!)

5.1.7. Wahl der Einheiten bei Spielbeginn

  1. In den meisten Szenarien ist wie beim normalen Diplomacy bei Spielbeginn festgelegt, welche Einheiten in den Versorgungezentren aufgestellt werden.
  2. In einigen Szenarien kann ein Land bei einer oder mehreren Einheiten zwischen Armee und Flotte wählen. Solche Einheiten werden in der Beschreibung eines Szenario mit "Choice" bezeichnet und mit C abgekürzt.
  3. Die Festlegung einer solchen Einheit findet im ersten Zug des Spielers statt.
  4. Gibt der Spieler mit dem ersten Zug keine Entscheidung für eine solche Wahl ab, dann wird für die Choice-Einheit eine Armee eingesetzt. Hatte der Spieler die Wahl zwischen einem Führer und einer Einheit, dann wird die Einheit eingesetzt.

5.2. Anfangsaufstellungen

5.2.1 Krieg der Liga von Augsburg (4 Spieler)

Austria (3): A Bud, A Sil, A Vie, 5 PF.
England (3): F Lon, F Edi, A Net, 7 PF.
France (4): A Bel, F Bre, A Mar, A Par, 7 PF.
Spain (3): F Bar, A Mad, A Nap, 9 PF.

Sonderregeln: 5.1.1. (Polen), 5.1.3. (Konstantinopel), 5.1.4. (Garnisonen). Sar ist kein Versorgungszentrum in diesem Szenario.

5.2.2 Spanischer Erbfolgekrieg (6 Spieler)

Austria (4): A Bud, A Sil, A Tra, 9 PF.
England (3#): F Lon, F Edi, A Net, L Net (Marlborough), 5 PF.
England kann statt dem Führer Marlborough auch F Ire mit Überseezentrum MID wählen.
France (4): A Bel, F Bre, A Mar, A Par, 9 PF.
Sweden (4): F Den, A Fin, A Sax, F Swe, 6 PF. Swe ist ein Doppelzentrum.
Spain (4): F Bar, A Mad, A Nap, F Sar, 5 PF.
Turkey (3): A Azo, F Con, A Mea, 7 PF.

Sonderregeln: 5.1.1. (Polen). Jedes Land außer TURKEY, das als erstes Lib erobern will, muß mit Unterstützung angreifen, obwohl in Lib keine Einheit steht.

5.3. Besonderheiten der Karte

6. Sonstiges

6.1. Die englischen Original-Regeln zu diesem Spiel erschienen unter dem Namen The Struggle for Hegemony in Europe von Lewis Pulsipher.

6.2. Die vorliegende deutsche Übersetzung und Bearbeitung für das Postspiel stammt von E-Mail-AdresseMichael Schröpl.
Den wackeren Testspielern der Partie GEMETZEL im Amtsblatt sei hiermit gedankt!

6.3. © 1986 by E-Mail-AdresseAmtsblatt / E-Mail-AdresseMichael Schröpl.
Nachdruck und Verbreitung dieser Regelfassung sind ausdrücklich erwünscht!

7. Abkürzungen

7.1. Liste der Abkürzungen für Länder bei Fremdunterstützungen

7.2. Liste der Abkürzungen für Feldernamen